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   BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56   

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BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56 (https://dejure.org/1956,5898)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 (https://dejure.org/1956,5898)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1956 - 4 StR 359/56 (https://dejure.org/1956,5898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Vergasung hunderter jüdischer Häftlinge in der Kleiderentlausungsanlage des KL und einem nahe dem Krematorium aufgestellten Eisenbahnwaggon. Tötungen durch Genickschusses in einem Nebenraum des Krematoriums. Tötung mindestens 50 kranker Häftlinge des KL Stutthof mit ...

In Nachschlagewerken (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    In solchem Falle darf sein Tatbeitrag bei einer umfassendem richterlichen Wertung nicht bloß als Förderung fremden Tuns angesehen werden; denn er tritt unverkennbar als Teil der Tätigkeit aller zutage, während die Handlungen der anderen Mittäter dementsprechend eine Ergänzung seines eigenen Tatanteils bilden (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] und die dort angeführten Entscheidungen).

    Die Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MilStGB, der dem Untergebenen die Strafe des "Teilnehmers" androht, wenn er einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl seines Vorgesetzten ausführt, steht der Bestrafung als Mittäter nicht grundsätzlich entgegen (RGSt 6, 432, 441 Ziff 4 a.E.; BGH NJW 1951, 323 Nr. 22; vgl BGHSt 8, 395 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]).

    Wesentlich ist vielmehr, ob der Angeklagte den Geschehensablauf mit beherrschte, so daß Hergang und Erfolg der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhingen (BGH JR 1955, 304 f; MDR 1954, 529; BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]).

    Von Bedeutung wäre es auch, wenn er für die Vornahme der Vergasung besondere Vergünstigungen bekommen haben sollte (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] [398]).

  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Der Tatrichter lehnt es ab, aus der jahrelangen, freiwilligen und erst nach längerem Hochschulstudium begründeten Mitgliedschaft des Angeklagten in der SS sowie der Tatsache, daß er dort im Laufe der Jahre zu immer Löheren und einflußreicheren Stellungen bis zum SS-Sturmbannführer (Majorsrang) emporstieg, Schlüsse auf die Gründe seines Verhaltens zu ziehen (vgl BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52], weil es selbst in den Reihen der getreuen oder gar fanatischen Nationalsozialisten Persönlichkeiten gegeben habe, die das Vernichtungsprogramm gegen das Judentum aufs schärfste ablehnten.

    Gleichwohl versuchte er trotz seiner überdurchschnittlichen Entschlußfreudigkeit und Tatkraft nicht einmal, möglichst bald aus dem Konzentrationslagerdienst herauszukommen (vgl BGHSt 3, 276 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]).

  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Er hat auch die verschiedenen naheliegenden Möglichkeiten, sich der Mitwirkung zu entziehen, die ihm nach der den Urteilsgründen eindeutig su entnehmenden Überzeugung des Tatrichters bewußt waren (vgl BGHSt 5, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]), nicht einmal erwogen (BGH NJW 1952, 111 Nr. 16; vgl zur Anerkennung einer Notstandshandlung OGHSt 1, 310, 313; 2, 225, 228 f; BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [257 f]; 3, 271, 275).

    Der Tatrichter lehnt es ab, aus der jahrelangen, freiwilligen und erst nach längerem Hochschulstudium begründeten Mitgliedschaft des Angeklagten in der SS sowie der Tatsache, daß er dort im Laufe der Jahre zu immer Löheren und einflußreicheren Stellungen bis zum SS-Sturmbannführer (Majorsrang) emporstieg, Schlüsse auf die Gründe seines Verhaltens zu ziehen (vgl BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52], weil es selbst in den Reihen der getreuen oder gar fanatischen Nationalsozialisten Persönlichkeiten gegeben habe, die das Vernichtungsprogramm gegen das Judentum aufs schärfste ablehnten.

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Zu Unrecht beruft sich der Beschwerdeführer auf den Schutz des § 47 MilStGB in Verbindung mit der in ihrem sachlich-rechtlichen Teil ebenfalls noch anwendbaren Verordnung über Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und der Polizeiverbände bei besonderen Einsatz vom 17. Oktober 1939 (RGBl I, 2107; BGHSt 5, 239 f) sowie eine unverschuldete Notstandslage.

    Durch den dienstlichen Befehl seines Vorgesetzten wurde H. ebenfalls nicht von der strafrechtlichen Verantwortung befreit; denn er erkannte nach der mit Rechtsgründen nicht angreifbaren Überzeugung des Tatrichters mit Sicherheit, daß die befohlene Massentötung verbrecherisch war (§ 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MilStGB; BGHSt 5, 239 [244]).

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Seine Mitwirkung beruhte daher, wie dem Zusammenhang der Urteilsgründe als Überzeugung des Tatrichters eindeutig zu entnehmen ist, auf einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung (BGHSt 3, 180).
  • BGH, 05.01.1954 - 2 StR 462/53

    Teilnahme an der Erschiessung von etwa 1000 Juden in Stanislau zur 'Vergeltung'

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte setzt übrigens die Feststellung einer ehrlosen Gesinnung nicht voraus (BGHSt 5, 198).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Er hat auch die verschiedenen naheliegenden Möglichkeiten, sich der Mitwirkung zu entziehen, die ihm nach der den Urteilsgründen eindeutig su entnehmenden Überzeugung des Tatrichters bewußt waren (vgl BGHSt 5, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]), nicht einmal erwogen (BGH NJW 1952, 111 Nr. 16; vgl zur Anerkennung einer Notstandshandlung OGHSt 1, 310, 313; 2, 225, 228 f; BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [257 f]; 3, 271, 275).
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Er hat auch die verschiedenen naheliegenden Möglichkeiten, sich der Mitwirkung zu entziehen, die ihm nach der den Urteilsgründen eindeutig su entnehmenden Überzeugung des Tatrichters bewußt waren (vgl BGHSt 5, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]), nicht einmal erwogen (BGH NJW 1952, 111 Nr. 16; vgl zur Anerkennung einer Notstandshandlung OGHSt 1, 310, 313; 2, 225, 228 f; BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [257 f]; 3, 271, 275).
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Ein solcher Mißbrauch staatlicher Machtfülle konnte niemals gültiges Recht schaffen (sog. despotische Normen), ganz abgesehen davon, daß dieser Führerbefehl auch der äußeren Gesetzesform entbehrte (BGHZ 5, 76 [90]; NJW 1952, 1139 Nr. 16; BGHSt 5, 230, 233) [BGH 29.12.1953 - 4 ARs 47/53].
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
    Er hat auch die verschiedenen naheliegenden Möglichkeiten, sich der Mitwirkung zu entziehen, die ihm nach der den Urteilsgründen eindeutig su entnehmenden Überzeugung des Tatrichters bewußt waren (vgl BGHSt 5, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]), nicht einmal erwogen (BGH NJW 1952, 111 Nr. 16; vgl zur Anerkennung einer Notstandshandlung OGHSt 1, 310, 313; 2, 225, 228 f; BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [257 f]; 3, 271, 275).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1952 - III ZR 162/51

    Rechtsmittel

  • RG, 04.07.1882 - 1418/82

    1. Findet in Preußen ein Arbeitszwang im administrativen Wege gegen solche

  • RG, 11.10.1937 - 3 D 425/37

    Zum Begriffe der Unzucht mit Tieren.

  • RG, 07.12.1939 - 3 D 835/39

    Täter der Abtreibung nach dem § 218 Abs. 2 StGB. kann auch sein, wer sich darauf

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Zwar ist grundsätzlich der eigenhändig Tötende als Täter anzusehen (vgl. BGHSt 8, 393; 18, 87; BGH NJW 1951, 323; 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ), doch kann auch derjenige, der einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl ausführt, als Mittäter bestraft werden (BGH in NJW 1951, 323; 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).

    Wer einen bestimmenden Einfluss auf die Durchführung des Vernichtungsplanes ausübt, die Tatherrschaft also insoweit in seinen Händen gehalten hat, ist selbst dann Täter, wenn er eine befohlene oder von der Staatsführung gebilligte Tötung innerlich abgelehnt hat (vgl. BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956), es sei denn, er führte als an Gehorsam gewöhnter Untergebener einen Befehl aus, ohne ihn zu billigen, zeigte dabei keinen besonderen Eifer und verfolgte kein eigenes Interesse (BGH 5 StR 432/63, Urteil vom 10.12.1963 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966).

    Auch derjenige, der einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl ausführt, kann als Mittäter bestraft werden (vgl. BGH NJW 51, 323; 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).

    Seine Mittäterschaft ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil er einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl ausgeführt hat (BGH NJW 51, 323; 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).

  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird dies durch die Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB nicht ausgeschlossen (NJW 1951, 323 Nr. 22; 4 StR 359/56 vom 8.November 1956 ; vgl. BGHSt 8, 394).

    Das Schwurgericht stützt seine Ansicht nicht nur auf die innere Einstellung des Angeklagten zu seiner Tat, sondern - der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (BGHSt 8, 393; 4 StR 359/56 vom 8.November 1956 ) - auch darauf, dass Wetzling das Tatgeschehen weitgehend selbst in der Hand gehabt habe.

    Diesen Tatbeitrag hat das Schwurgericht mit Recht nicht als blosse Förderung fremden Tuns beurteilt, weil Klönne, wie der gesamte Geschehensablauf und seine eigene billigende Einstellung zu den Erschiessungen zeigen, seinen Willen nicht dem des Kommandeurs oder des Hinrichtungsleiters Wetzling unterordnete, sondern sich an Wetzlings Seite als ein die Erschiessung freiwillig mitdurchführender Heeresoffizier gebärdete und seine körperliche Mitwirkung nach freiem Belieben bestimmte (BGHSt 8, 393, 399; 4 StR 359/56 vom 8.November 1956 ; 4 StR 460/56 vom 6.Dezember 1956 ).

  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Dieser Führerbefehl, der die "Endlösung" anordnete, entbehrte schon der äusseren Gesetzesform (vgl. dazu BGHSt 5, 233; BGH, Urteil vom 8.11.1956 in 4 StR 359/56 ).
  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Jeckeln oder Kummer haben mit ihrer Anordnung aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung den Opfern diese Qualen zugefügt, ihr Verhalten ist deshalb als grausam anzusehen (BGH Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - ; Urteil vom 28.März 1972 - 5 StR 60/72 - ; BGH NJW 1971, 1190).

    Es handelt sich um einen Geheimbefehl, der nicht in der für Gesetze und Verordnungen vorgesehenen Form verkündet und schon deshalb nicht gesetzkräftig die Regel der §§ 1 Abs. 4, § 2 Ziffer 4b Kriegsstrafverfahrensordnung vom 17.August 1938 (RGBl. 1939 Band I Seite 1457), nach der Freischärler nur im - hier nicht durchgeführten - kriegsgerichtlichen Verfahren abgeurteilt und mit dem Tod bestraft werden konnten, ausser Kraft setzen konnte (BGHSt 2, 334; BGHSt 23, 103/106; BGH Urteil vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 - ; Urteil vom 15.August 1969 - 1 StR 197/68 - ; Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - ).

    Einer solchen ist jede Anerkennung zu versagen (BGHSt 5, 230/233; BGH Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - ).

  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Alle derartigen oder vergleichbar sich abwickelnden Massentötungen waren grausam (BGH Urteil vom 10.Januar 1952 - 3 StR 672/51 - vom 30.April 1952 - 5 StR 21/52 - vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 -).

    Wenn auch dem Willen Hitlers damals Gesetzeskraft beigemessen wurde, so hatte sein Grundsatzbefehl zur Tötung der Juden doch absolutes Unrecht zum Inhalt und widersprach so sehr dem allgemeinen Rechtsbewusstsein aller Kulturvölker, dass ein solcher Missbrauch staatlicher Machtfülle durch kein Gesetz oder sonstigen obrigkeitlichen Akt eine Rechtfertigung erfahren konnte (siehe BGH Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - mit weiteren Nachweisen).

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Denn dieses braucht nicht (nur) in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und in dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt auch, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wurde (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.03.1973, 5 StR 60/72 vom 28.03.1972, 1 StR 110/70 vom 18.05.1971, 4 StR 386/70 vom 04.03.1971, 5 StR 308/69 vom 07.04.1970, 4 StR 359/56 vom 08.11.1956, 1 StR 55/55 vom 24.06.1955, 5 StR 21/52 vom 30.04.1952 sowie BGH NJW 1951, 666); dabei fällt nicht ins Gewicht, dass die für den Abtransport ausgewählten Juden in Lodz überwiegend noch nicht gewusst haben mögen, wo und auf welche Weise im einzelnen sie getötet werden sollten, sondern entscheidend ist, dass sie sich schon dort unmittelbar an der Schwelle des Todes sahen und deshalb starke seelische Qualen erlitten.

    In solchen Fällen aber entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass eine Berufung auf § 35 StGB (§§ 52, 54 StGB a.F.) ebenso ausscheidet wie die Annahme eines Putativnotstandes (vgl. z.B. BGH 2 StR 71/64 vom 25.11.1964 ; 2 StR 269/63 vom 02.10.1963 ; 1 StR 433/57 vom 20.05.1958; 4 StR 359/56 vom 08.11.1956 ; 1 StR 653/54 vom 22.04.1955 ; 1 StR 485/51 vom 22.01.1952; BGHSt 3, 199 und 271; 4 StR 39/50 vom 13.06.1952; ferner KG 1 Ws 243/60 vom 22.08.1960, sowie Dreher/Tröndle, StGB, 42.Auflage 1985, § 35 Rdnr.8, 17, und Dreher, Kommentar zum StGB, 34.Auflage 1974, § 52 Anm. 3 A c sowie § 54 Anm. 3).

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Deswegen sind Massentötungen dieser Art allgemein als grausam zu werten (BGH, Urteil vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 -).

    Das folgt allerdings nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass er dabei auf Befehl handelte; denn die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S.2 MilStGB, wonach den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers trifft, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme von Mittäterschaft nicht grundsätzlich entgegen, so dass ein Handeln auf Befehl je nach den Umständen rechtlich als Beihilfe oder als Mittäterschaft beurteilt werden kann (BGH NJW 1951, 233; ferner Urteile vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51; vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    a) Dieser Führerbefehl, der die "Endlösung" anordnete, stellte einen geheimgehaltenen Erlass dar, der schon der äusseren Gesetzesform entbehrte (vgl. BGHSt 5, 233; BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 - m.w.N.; BGH, Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 -).

    Die Entschuldigungsgründe wurden verneint, wenn der Täter einen Befehl ohne Hemmungen ausführte und nicht den geringsten Versuch machte, ihm auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -), wenn der Täter aus falschverstandenem Pflichtgefühl auch einem verbrecherischen Befehl Gehorsam schuldig zu sein glaubte (BGH, Urteile vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -, vom 02.10.1963 - 2 StR 269/63 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nicht nach Auswegen gesucht hat (BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 -), wenn der Täter eine Befehlsverweigerung zwar erwogen, aber nicht für möglich gehalten hat (BGH, Urteil vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nach einem ersten erfolglosen Protest resigniert hat (BGH, Urteile vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 100/69 -), wenn der Täter nur wenig eindringliche Gegenvorstellungen erhoben hat, die sich noch dazu nicht gegen die angeordneten Exekutionen als solche, sondern nur gegen die Mitwirkung einer deutschen Polizeieinheit richteten (BGH, Urteil vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -).

  • LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64

    Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen

    Dies alles sind Indizien für seine innere Einstellung als Täter (BGHSt 8, 393; 15, 214; BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 , SB X St.18; BGH 5 StR 344/63, Urteil vom 8.10.1963, SB X St.24).

    Um sich auf Befehlsnotstand berufen zu können, muss der Täter den Befehl nur deshalb ausgeführt haben, weil ihm die Ausführung als einziger Ausweg aus einer wirklichen oder vermeintlichen Leibes- oder Lebensgefahr erschienen ist (BGH 4 StR 39/50, Urteil vom 13.6.1952, SB X St.9; BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 , SB X St.18).

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

    Dann aber war die Tötung der von der Aktion betroffenen jüdischen Menschen grausam; dieses Merkmal braucht nämlich nicht in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.3.1973 in dieser Sache ; 5 StR 60/72 vom 28.3.1972 ; 1 StR 110/70 vom 18.5.1971 ; 4 StR 386/70 vom 4.3.1971 ; 5 StR 308/69 vom 7.4.1970 ; 4 StR 359/56 vom 8.11.1956 ; 1 StR 55/55 vom 24.6.1955 ; 5 StR 21/52 vom 30.4.1952 sowie BGH NJW 1951, 666).

    In solchen Fällen aber entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass eine Berufung auf die §§ 52, 54 StGB ebenso ausscheidet wie die Annahme eines Putativnötigungs- oder eines Putativnotstandes (vgl. z.B. BGH 2 StR 71/64 vom 25.11.1964 ; 1 StR 433/57 vom 20.5.1958; 4 StR 359/56 vom 8.11.1956 ; BGHSt 3, 199 und 271; 4 StR 39/50 vom 13.6.1952; ferner KG 1 Ws 243/60 vom 22.8.1960, sowie Dreher, Komm. zum StGB, 34.Auflg.

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Düsseldorf, 05.08.1966 - 8 I Ks 1/66

    Massen- und Einzeltötung von jüdischen Männern, Frauen und Kindern in

  • BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57

    Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des

  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

  • LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64

    Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56

    Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht

  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

  • LG Regensburg, 14.02.1973 - Ks 6/70

    Massenerschiessung von insgesamt mindestens 2400 Juden in zwei Orten auf dem

  • LG Regensburg, 05.08.1971 - Ks 6/70

    Massenerschiessung von Juden im rückwärtigen Heeresgebiet 103 während der ersten

  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 125/62

    Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen versuchten Mordes in

  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 151/58

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum sechsfachen Totschlag sowie wegen

  • LG Kiel, 14.06.1974 - 2 Ks 2/74

    Vergasung von mindestens 7 Partisanen mittels 'Gaswagen'

  • LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern,

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